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Arbeitsrecht

Dein Recht bei MS: Wer muss im Job davon wissen?

-1 Minuten

Veröffentlicht am 05.08.2017 

Trotz Multipler Sklerose (MS) kann mehr als ein Drittel der Betroffenen wie gewohnt weiterarbeiten.* Da die chronische Erkrankung auch die Leistungsfähigkeit im Beruf beeinflussen kann, stellst Du Dir vielleicht die Frage, ob Du Deine Vorgesetzten und Kollegen über Deine MS informieren solltest. Hier erfährst Du, was Du darfst und was nicht – kenne Deine Rechte!

Alles kann, nichts muss!

Alles kann, nichts muss!

Bis jetzt hast Du nur mit Deiner Familie und guten Freunden über Deine MS-Erkrankung gesprochen. Schließlich muss nicht jeder wissen, dass Dein Immunsystem sich gegen Deinen Körper richtet. Das Gleiche gilt auch fürs Berufsleben. Denn laut Gesetz besteht keine Auskunftspflicht gegenüber Deinem Arbeitgeber. Das bedeutet, dass Du nicht dazu verpflichtet bist, Deinem Arbeitgeber oder Deinen Kollegen von Deiner MS zu erzählen – vorausgesetzt, die Erkrankung schränkt Deine Arbeitsfähigkeit nicht ein.
Allerdings ist Dein Arbeitgeber nach neuerer Rechtsprechung berechtigt, Dich nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses nach einer Schwerbehinderung zu fragen. Verneinst Du dies wahrheitswidrig, kannst Du Dich in einem späteren Kündigungsschutzprozess nicht mehr auf die Schwerbehinderung berufen („widersprüchliches Verhalten“). Dies kann sehr negative Folgen für Dich haben. Du solltest Dir also sehr gut überlegen, ob und wann Du Deinem Arbeitgeber die Wahrheit sagst oder nicht und Dich zu diesem Thema ggf. rechtzeitig beraten lassen.
Bis jetzt hast Du nur mit Deiner Familie und guten Freunden über Deine MS-Erkrankung gesprochen. Schließlich muss nicht jeder wissen, dass Dein Immunsystem sich gegen Deinen Körper richtet. Das Gleiche gilt auch fürs Berufsleben. Denn laut Gesetz besteht keine Auskunftspflicht gegenüber Deinem Arbeitgeber. Das bedeutet, dass Du nicht dazu verpflichtet bist, Deinem Arbeitgeber oder Deinen Kollegen von Deiner MS zu erzählen – vorausgesetzt, die Erkrankung schränkt Deine Arbeitsfähigkeit nicht ein.
Allerdings ist Dein Arbeitgeber nach neuerer Rechtsprechung berechtigt, Dich nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses nach einer Schwerbehinderung zu fragen. Verneinst Du dies wahrheitswidrig, kannst Du Dich in einem späteren Kündigungsschutzprozess nicht mehr auf die Schwerbehinderung berufen („widersprüchliches Verhalten“). Dies kann sehr negative Folgen für Dich haben. Du solltest Dir also sehr gut überlegen, ob und wann Du Deinem Arbeitgeber die Wahrheit sagst oder nicht und Dich zu diesem Thema ggf. rechtzeitig beraten lassen.

Ein offenes Gespräch ermöglicht Lösungen

Ein offenes Gespräch ermöglicht Lösungen

Manchmal ist es ratsam, dem Vorgesetzten von der MS zu berichten – beispielsweise wenn Du aufgrund zunehmender Konzentrationsstörungen Dein Pensum nicht mehr bewältigen kannst. In einem offenen Gespräch lassen sich gemeinsam Möglichkeiten finden, um die Aufgaben und das Arbeitsumfeld rechtzeitig an die MS anzupassen. Diese Lösungen sind meist sehr individuell und müssen von Fall zu Fall neu ausgehandelt werden. In manchen Fällen kann es auch sinnvoll sein, sich mit einem Kollegen des Betriebsrates zu besprechen. Damit das Gespräch mit Deinem Arbeitgeber erfolgreich verläuft, hilft es, Deine Rechte zu kennen. Die gesetzlichen Bestimmungen für Menschen mit einem Behinderungsgrad findest Du im Ratgeber für Menschen mit Behinderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Auch das Integrationsamt kann Dich dabei unterstützen, Dich für Deine Rechte einzusetzen.

Manchmal ist es ratsam, dem Vorgesetzten von der MS zu berichten – beispielsweise wenn Du aufgrund zunehmender Konzentrationsstörungen Dein Pensum nicht mehr bewältigen kannst. In einem offenen Gespräch lassen sich gemeinsam Möglichkeiten finden, um die Aufgaben und das Arbeitsumfeld rechtzeitig an die MS anzupassen. Diese Lösungen sind meist sehr individuell und müssen von Fall zu Fall neu ausgehandelt werden. In manchen Fällen kann es auch sinnvoll sein, sich mit einem Kollegen des Betriebsrates zu besprechen. Damit das Gespräch mit Deinem Arbeitgeber erfolgreich verläuft, hilft es, Deine Rechte zu kennen. Die gesetzlichen Bestimmungen für Menschen mit einem Behinderungsgrad findest Du im Ratgeber für Menschen mit Behinderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Auch das Integrationsamt kann Dich dabei unterstützen, Dich für Deine Rechte einzusetzen.

trotz ms Tipp

trotz ms Tipp

Verbündete schaffen: Weihe einen Kollegen ein, der Dich im beruflichen Alltag unterstützen kann. Und bedenke, dass Offenheit die Basis für gemeinsame Lösungen ist. Wenn Du Deinem Chef offen von der Erkrankung berichtest, baut er Vertrauen zu Dir auf – eine wichtige Voraussetzung, gerade wenn es darum geht, eine Möglichkeit zu finden, Deinen Arbeitsplatz Deiner Leistungsfähigkeit anzupassen.
Verbündete schaffen: Weihe einen Kollegen ein, der Dich im beruflichen Alltag unterstützen kann. Und bedenke, dass Offenheit die Basis für gemeinsame Lösungen ist. Wenn Du Deinem Chef offen von der Erkrankung berichtest, baut er Vertrauen zu Dir auf – eine wichtige Voraussetzung, gerade wenn es darum geht, eine Möglichkeit zu finden, Deinen Arbeitsplatz Deiner Leistungsfähigkeit anzupassen.
MS melden – die Ausnahmefälle:
Du bist dazu verpflichtet, im Berufsleben über Deine MS zu sprechen, wenn …
- Dein Gesundheitszustand Deine Arbeitsfähigkeit mehr als sechs Monate, also dauerhaft, einschränkt. - Dich Dein Arbeitgeber konkret auf eine Einschränkung durch eine chronische Erkrankung anspricht. - die MS Deine Leistungsfähigkeit so beeinflusst, dass Du oder andere dadurch in Gefahr geraten.
MS melden – die Ausnahmefälle:
Du bist dazu verpflichtet, im Berufsleben über Deine MS zu sprechen, wenn …
- Dein Gesundheitszustand Deine Arbeitsfähigkeit mehr als sechs Monate, also dauerhaft, einschränkt. - Dich Dein Arbeitgeber konkret auf eine Einschränkung durch eine chronische Erkrankung anspricht. - die MS Deine Leistungsfähigkeit so beeinflusst, dass Du oder andere dadurch in Gefahr geraten.

Kurz & Knapp

Laut Gesetz müssen Beschäftigte ihrem Arbeitgeber nicht von ihrer chronischen Krankheit berichten – es sei denn, durch die Erkrankung entsteht eine Gefahr für den MS-Patienten oder andere. Eine weitere Ausnahme ist das Bewerbungsgespräch, wenn explizit nach dem Vorliegen einer Behinderung gefragt wird.

Kurz & Knapp

Laut Gesetz müssen Beschäftigte ihrem Arbeitgeber nicht von ihrer chronischen Krankheit berichten – es sei denn, durch die Erkrankung entsteht eine Gefahr für den MS-Patienten oder andere. Eine weitere Ausnahme ist das Bewerbungsgespräch, wenn explizit nach dem Vorliegen einer Behinderung gefragt wird.

Quellen

\*https://www.neurologen-und-psychiater-im-netz.org/neurologie/erkrankungen/multiple-sklerose-ms/prognose-verlauf/

Kurz & Knapp

Laut Gesetz müssen Beschäftigte ihrem Arbeitgeber nicht von ihrer chronischen Krankheit berichten – es sei denn, durch die Erkrankung entsteht eine Gefahr für den MS-Patienten oder andere. Eine weitere Ausnahme ist das Bewerbungsgespräch, wenn explizit nach dem Vorliegen einer Behinderung gefragt wird.

Quellen

\*https://www.neurologen-und-psychiater-im-netz.org/neurologie/erkrankungen/multiple-sklerose-ms/prognose-verlauf/

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