Reha bei MS: Habe ich ein Anrecht auf eine Maßnahme?
600000 Minuten
Veröffentlicht am 05.08.2017
Trotz Multipler Sklerose den täglichen Herausforderungen gewachsen zu sein – zu diesem Ziel trägt auch eine Reha bei. Sie ist eine bedeutende Säule bei der Behandlung von MS und kann auch Dir helfen, schwierige Phasen zu überwinden und rundum stark und leistungsfähig zu bleiben. Erfahre auch Du, wann Du ein Anrecht auf Reha bei MS hast.
Mit Reha wieder fit und leistungsfähig werden
Mit Reha wieder fit und leistungsfähig werden
„Fahr‘ doch mal zur Kur!“ Dieser gut gemeinte Ratschlag von Familie oder Freunden kommt Dir bekannt vor. Vielleicht würde es Dir tatsächlich helfen, über einen längeren Zeitraum hinweg gezielt etwas gegen Deine Beschwerden zu unternehmen – zum Beispiel wenn eine Behandlung im Krankenhaus keine spürbare Besserung bewirkt. Dabei ist Dir der Gedanke gekommen, ob Du überhaupt Anrecht auf eine Reha-Maßnahme (<>) hast, die offiziell „medizinische Rehabilitation“ heißt. Laut Deutscher Rentenversicherung gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“. Das bedeutet, eine Reha soll Dir helfen, auch mit MS so lange wie möglich am Berufsleben teilnehmen zu können. Zudem gilt der Grundsatz „ambulant vor stationär“, d. h. eine „Kur“ wird nur gewährt, wenn die ambulanten Reha-Maßnahmen nicht ausreichen. Bei einer ambulanten Reha kommt der Patient nur für einen Tag in die Einrichtung, schläft aber zu Hause.
Auch die Anschlussheilbehandlung (AHB) ist eine medizinische Reha-Leistung. Sie schließt sich
unmittelbar an eine Krankenhausaufenthalt oder einen ambulanten Eingriff an. Eine AHB musst Du
innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung beginnen. Die Stufenweise Wiedereingliederung, das sogenannte„Hamburger Modell“, rundet die medizinischen Reha-Leistungen ab. Nach längerer Krankschreibung soll sie Deine Belastbarkeit für den Arbeitsalltag Schritt für Schritt wiederherstellen.
„Fahr‘ doch mal zur Kur!“ Dieser gut gemeinte Ratschlag von Familie oder Freunden kommt Dir bekannt vor. Vielleicht würde es Dir tatsächlich helfen, über einen längeren Zeitraum hinweg gezielt etwas gegen Deine Beschwerden zu unternehmen – zum Beispiel wenn eine Behandlung im Krankenhaus keine spürbare Besserung bewirkt. Dabei ist Dir der Gedanke gekommen, ob Du überhaupt Anrecht auf eine Reha-Maßnahme (<>) hast, die offiziell „medizinische Rehabilitation“ heißt. Laut Deutscher Rentenversicherung gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“. Das bedeutet, eine Reha soll Dir helfen, auch mit MS so lange wie möglich am Berufsleben teilnehmen zu können. Zudem gilt der Grundsatz „ambulant vor stationär“, d. h. eine „Kur“ wird nur gewährt, wenn die ambulanten Reha-Maßnahmen nicht ausreichen. Bei einer ambulanten Reha kommt der Patient nur für einen Tag in die Einrichtung, schläft aber zu Hause.
Auch die Anschlussheilbehandlung (AHB) ist eine medizinische Reha-Leistung. Sie schließt sich
unmittelbar an eine Krankenhausaufenthalt oder einen ambulanten Eingriff an. Eine AHB musst Du
innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung beginnen. Die Stufenweise Wiedereingliederung, das sogenannte„Hamburger Modell“, rundet die medizinischen Reha-Leistungen ab. Nach längerer Krankschreibung soll sie Deine Belastbarkeit für den Arbeitsalltag Schritt für Schritt wiederherstellen.
Die Voraussetzungen für ein Anrecht auf Reha bei MS
Die Voraussetzungen für ein Anrecht auf Reha bei MS
Du hast Anspruch auf Reha-Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn Du die folgenden medizinischen Voraussetzungen erfüllst:
- Die stationäre Aufnahme, die in der Regel längstens für drei Wochen gewährt wird, ist aus medizinischen Gründen zur Wiederherstellung oder zum Erhalt Deiner Erwerbstätigkeit (Rehabilitationsziele) erforderlich. Dies ist der Fall, wenn Deine MS-Erkrankung Dich körperlich, geistig oder seelisch so einschränkt, dass Du nicht mehr arbeiten kannst oder aber die Gefahr besteht, dass Du krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten kannst.
- Die Minderung der Erwerbsfähigkeit kann aller Voraussicht nach abgewendet werden, die Erwerbsfähigkeit kann gebessert oder wiederhergestellt werden oder der Arbeitsplatz kann erhalten werden.
- Eine ambulante Reha-Maßnahme reicht nicht aus, um das Rehabilitationsziel zu erreichen.
- Seit der letzten Reha-Maßnahmen sind vier Jahre verstrichen.Es sei denn, eine erneute Reha ist aus medizinischen Gründen vorher schon dringend erforderlich.
Außerdem solltest Du für Dein Anrecht auf Reha bei MS eine oder mehrere der folgenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen:
- Du hast in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung mindestens sechs Monate Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt.
- Du hast die Wartezeit von 15 Jahren (180 Beitragsmonate) erfüllt.
- Du hast innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung einer Ausbildung eine versicherte Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit aufgenommen und bis zur Antragstellung ausgeübt oder bist nach einer solchen Beschäftigung oder Tätigkeit bis zur Antragstellung arbeitsunfähig oder arbeitslos gewesen.
- Du bist vermindert erwerbsfähig oder bei Dir ist Dir eine Erwerbsminderung in absehbarer Zeit zu erwarten, wenn Du die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hast.
- Du beziehst eine Erwerbsminderungsrente.
- Du beziehst eine große Witwen-/Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
- Du bist nicht verbeamtet, denn Beamte haben keinen Anspruch auf medizinische Reha-Leistungen durch die Deutsche Rentenversicherung.
- Du beziehst keine Altersrente oder betriebliche Vorsorgeleistung bis zum Rentenalter.
Du hast Anspruch auf Reha-Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn Du die folgenden medizinischen Voraussetzungen erfüllst:
- Die stationäre Aufnahme, die in der Regel längstens für drei Wochen gewährt wird, ist aus medizinischen Gründen zur Wiederherstellung oder zum Erhalt Deiner Erwerbstätigkeit (Rehabilitationsziele) erforderlich. Dies ist der Fall, wenn Deine MS-Erkrankung Dich körperlich, geistig oder seelisch so einschränkt, dass Du nicht mehr arbeiten kannst oder aber die Gefahr besteht, dass Du krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten kannst.
- Die Minderung der Erwerbsfähigkeit kann aller Voraussicht nach abgewendet werden, die Erwerbsfähigkeit kann gebessert oder wiederhergestellt werden oder der Arbeitsplatz kann erhalten werden.
- Eine ambulante Reha-Maßnahme reicht nicht aus, um das Rehabilitationsziel zu erreichen.
- Seit der letzten Reha-Maßnahmen sind vier Jahre verstrichen.Es sei denn, eine erneute Reha ist aus medizinischen Gründen vorher schon dringend erforderlich.
Außerdem solltest Du für Dein Anrecht auf Reha bei MS eine oder mehrere der folgenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen:
- Du hast in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung mindestens sechs Monate Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt.
- Du hast die Wartezeit von 15 Jahren (180 Beitragsmonate) erfüllt.
- Du hast innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung einer Ausbildung eine versicherte Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit aufgenommen und bis zur Antragstellung ausgeübt oder bist nach einer solchen Beschäftigung oder Tätigkeit bis zur Antragstellung arbeitsunfähig oder arbeitslos gewesen.
- Du bist vermindert erwerbsfähig oder bei Dir ist Dir eine Erwerbsminderung in absehbarer Zeit zu erwarten, wenn Du die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hast.
- Du beziehst eine Erwerbsminderungsrente.
- Du beziehst eine große Witwen-/Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
- Du bist nicht verbeamtet, denn Beamte haben keinen Anspruch auf medizinische Reha-Leistungen durch die Deutsche Rentenversicherung.
- Du beziehst keine Altersrente oder betriebliche Vorsorgeleistung bis zum Rentenalter.
Unterstützung bei Antragsstellung und Kinderbetreuung
Unterstützung bei Antragsstellung und Kinderbetreuung
Wenn Du nicht weißt, wo Du den Antrag stellen sollst, reiche ihn einfach bei irgendeinem Leistungsträger ein. Die Leistungsträger sind gesetzlich verpflichtet, nach Antragseingang untereinander ihre Zuständigkeit abzuklären, so dass Du Dir darüber keine Sorgen zu machen brauchst. Ist der Leistungsträger, bei dem Du den Antrag einreichst, nicht für die medizinische Rehabilitation zuständig, muss er den Antrag innerhalb einer Frist von 14 Tagen an den zuständigen Leistungsträger weiterleiten.
Du kannst während der Reha-Maßnahme Übergangsgeld erhalten, sofern Du vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit ein Arbeitseinkommen hattest. Wenn Du ein Kind unter zwölf Jahren hast, kannst Du auch Kinderbetreuungskosten erstattet; beispielsweise, wenn Du Dein Kind zur Kur mitnehmen oder es zu Hause versorgen lassen musst.
Wenn Du nicht weißt, wo Du den Antrag stellen sollst, reiche ihn einfach bei irgendeinem Leistungsträger ein. Die Leistungsträger sind gesetzlich verpflichtet, nach Antragseingang untereinander ihre Zuständigkeit abzuklären, so dass Du Dir darüber keine Sorgen zu machen brauchst. Ist der Leistungsträger, bei dem Du den Antrag einreichst, nicht für die medizinische Rehabilitation zuständig, muss er den Antrag innerhalb einer Frist von 14 Tagen an den zuständigen Leistungsträger weiterleiten.
Du kannst während der Reha-Maßnahme Übergangsgeld erhalten, sofern Du vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit ein Arbeitseinkommen hattest. Wenn Du ein Kind unter zwölf Jahren hast, kannst Du auch Kinderbetreuungskosten erstattet; beispielsweise, wenn Du Dein Kind zur Kur mitnehmen oder es zu Hause versorgen lassen musst.
Gut zu wissen:
An den Kosten der Kur musst Du Dich durch „Zuzahlungen“ beteiligen, und zwar in Höhe von 10 Euro pro Tag für längstens 42 Tage im Kalenderjahr. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du Dich aber von den Zuzahlungen befreien lassen.
Gut zu wissen:
An den Kosten der Kur musst Du Dich durch „Zuzahlungen“ beteiligen, und zwar in Höhe von 10 Euro pro Tag für längstens 42 Tage im Kalenderjahr. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du Dich aber von den Zuzahlungen befreien lassen.
Bestehende Beschwerden sind für das Anrecht auf Reha bei MS ausschlaggebend
Bestehende Beschwerden sind für das Anrecht auf Reha bei MS ausschlaggebend
Damit Dein Antrag auf eine medizinische Reha Erfolg hat, solltest Du auch tatsächlich rehabilitationsbedürftig sein. Das heißt, dass Du bereits unter bestimmten Einschränkungen leidest, die Deine MS-Erkrankung hervorgerufen hat. Dazu zählen beispielsweise Schwierigkeiten beim Gehen oder Gleichgewichthalten sowie kognitive Probleme. Ein weiterer Grund für die Bewilligung Deiner Reha kann sein, dass Du Hilfe bei der emotionalen Verarbeitung der Diagnose MS brauchst. Ob Deine Beschwerden durch einen Krankheitsschub verursacht wurden oder sich im Laufe einer stetig fortschreitenden MS entwickelt haben, spielt bei der Antragstellung keine Rolle. Wichtig ist jedoch, dass Dein Arzt die Notwendigkeit für eine Reha medizinisch begründet.
Wenn Du Dir unsicher bist, ob Du ein Anrecht auf Reha bei MS hast, wende Dich an die gemeinsamen [Servicestellen](http://www.reha-servicestellen.de/ "Reha-Servicestellen") der Kostenträger für Rehabilitation in Deiner Region. Sie unterstützen Dich dabei herauszufinden, ob Du Reha-berechtigt bist und welcher Träger für Dich zuständig ist.
Damit Dein Antrag auf eine medizinische Reha Erfolg hat, solltest Du auch tatsächlich rehabilitationsbedürftig sein. Das heißt, dass Du bereits unter bestimmten Einschränkungen leidest, die Deine MS-Erkrankung hervorgerufen hat. Dazu zählen beispielsweise Schwierigkeiten beim Gehen oder Gleichgewichthalten sowie kognitive Probleme. Ein weiterer Grund für die Bewilligung Deiner Reha kann sein, dass Du Hilfe bei der emotionalen Verarbeitung der Diagnose MS brauchst. Ob Deine Beschwerden durch einen Krankheitsschub verursacht wurden oder sich im Laufe einer stetig fortschreitenden MS entwickelt haben, spielt bei der Antragstellung keine Rolle. Wichtig ist jedoch, dass Dein Arzt die Notwendigkeit für eine Reha medizinisch begründet.
Wenn Du Dir unsicher bist, ob Du ein Anrecht auf Reha bei MS hast, wende Dich an die gemeinsamen [Servicestellen](http://www.reha-servicestellen.de/ "Reha-Servicestellen") der Kostenträger für Rehabilitation in Deiner Region. Sie unterstützen Dich dabei herauszufinden, ob Du Reha-berechtigt bist und welcher Träger für Dich zuständig ist.
Kurz & Knapp
Anrecht auf eine medizinische Rehabilitation haben alle, die aufgrund ihrer MS-Erkrankung nicht mehr arbeiten können oder davon bedroht sind. Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen die gesetzliche Rentenversicherung oder die Krankenkassen die Kosten.
Kurz & Knapp
Anrecht auf eine medizinische Rehabilitation haben alle, die aufgrund ihrer MS-Erkrankung nicht mehr arbeiten können oder davon bedroht sind. Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen die gesetzliche Rentenversicherung oder die Krankenkassen die Kosten.
Erstelle Dir ein Benutzerkonto, um Beiträge zu speichern.
Mit einem Benutzerkonto hast Du die Möglichkeit, Dein Profil individuell zu gestalten. Lege Deine persönliche Themenauswahl fest und Dir werden auf Dich zugeschnittene Beiträge vorgeschlagen. Setze Lesezeichen, wenn Du Beiträge speichern möchtest.
Erstelle Dir ein Benutzerkonto, um Beiträge zu speichern.
Mit einem Benutzerkonto hast Du die Möglichkeit, Dein Profil individuell zu gestalten. Lege Deine persönliche Themenauswahl fest und Dir werden auf Dich zugeschnittene Beiträge vorgeschlagen. Setze Lesezeichen, wenn Du Beiträge speichern möchtest.