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Veröffentlicht am 06.10.2020 von trotz ms Redaktion
Fünf wichtige Fragen zu dem Thema „MS und berufliche Selbstständigkeit“ kurz und knapp beantwortet.
Generell spricht nichts dagegen. Doch der Schritt in die Selbstständigkeit hängt von vielen verschiedenen Aspekten ab: Deinen Gesundheitszustand, aber auch Deine Geschäftsidee, mögliche Geschäftspartner, Deine fachlichen und Deine unternehmerischen Kenntnisse und Anlagen solltest Du bei Deiner Entscheidung berücksichtigen. Auch wenn Deine MS fortgeschritten ist und Du einen Schwerbehindertenausweis hast, ist das kein Hinderungsgrund für eine Existenzgründung. Es gibt spezielle Beratungsangebote und Fördermöglichkeiten, die Du in Anspruch nehmen kannst.
Essentiell für Deine Existenzgründung ist die Entwicklung eines Businessplans. Darin beschreibst Du Deine Geschäftsidee sowie alle wichtigen Informationen und Schritte, um Deine Idee zu verwirklichen. Darin steht außerdem, wer das Unternehmen gründet, welche Kompetenzen die Gründer auszeichnen und welche Rechtsform das Unternehmen haben soll. Weiterhin enthält der Businessplan eine Chancen-Risiken-Analyse sowie grundlegende Informationen zum Marketing (Konkurrenzanalyse, Plan, Ziele, Instrumente), ebenso wie einen Zeit- und Finanzierungsplan.
Als Handwerker, Künstler, Publizist, Hebamme oder freiberuflicher Lehrer bist Du von vornherein gesetzlich pflichtversichert. Alle anderen haben die Möglichkeit, sich freiwillig bei der gesetzlichen Renten-, Unfall- und Krankenversicherung zu versichern. Alternativ kannst Du Dich privat versichern. Da chronische Erkrankungen wie MS für private Träger ein finanzielles Risiko darstellen, solltest Du diese vor Vertragsabschluss unbedingt angeben und die Konditionen genau abklären. Achtung: ab 55 Jahren kannst Du i.d.R. nicht mehr von der privaten zur gesetzlichen Versicherung zurückwechseln. Ob Du eine private Unfallversicherung abschließen musst oder als Unternehmer pflichtversichert bist, erfährst Du bei der Berufsgenossenschaft. Darüber hinaus kannst Du private Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen abschließen.
Du kannst Dich an verschiedene Ansprechpartner wenden: Bei den Handwerkskammern, den Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie dem Institut der freien Berufe erhältst Du eine kostenlose Erstberatung. Auch die Arbeitsagentur hilft Dir, Deine Fragen zur Existenzgründung zu klären. Bei Deinem Integrationsamt vor Ort erfährst Du ebenfalls mehr über die Existenzgründung mit Schwerbehinderung.
Wenn Du arbeitslos bist, besteht die Möglichkeit, für sechs Monate einen Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit zu erhalten. Die Voraussetzungen: Du übst Deine Selbstständigkeit hauptberuflich aus und beendest damit Deine Arbeitslosigkeit. Außerdem muss eine fachkundige Stelle bestätigen, dass Dein Geschäftsmodell tragfähig ist und Du die entsprechenden Voraussetzungen mitbringst. Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kannst Du Kredite zu günstigen Konditionen und Teilbürgschaften erhalten. Darüber hinaus fördert sie Coaching und Beratung.
Menschen mit Behinderungen, die nicht arbeitslos sind, stehen verschiedene Darlehen oder Zinszuschüsse zur Gründung und zur Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz zur Verfügung. Auch technische Hilfsmittel, Weiterbildungs- und Wohnungshilfen sowie eine Arbeitsassistenz oder die KFZ-Hilfe können finanziert werden. Anlaufstellen sind die Integrationsämter und die Agentur für Arbeit.
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