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Veröffentlicht am 15.09.2017 von trotz ms Redaktion
Hier findest Du Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema Arbeitsrecht bei Multipler Sklerose.
Laut Gesetz ist niemand dazu verpflichtet, seinen Arbeitgeber über eine chronische Krankheit wie Multiple Sklerose zu informieren. Es sei denn, die Erkrankung schränkt die Arbeitsfähigkeit ein. Die neuere Rechtsprechung ermöglicht allerdings eine Ausnahme: So darf der Arbeitgeber nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses nach einer Schwerbehinderung fragen. Wer diese Frage wahrheitswidrig beantwortet, kann sich in einem späteren Kündigungsschutzprozess nicht mehr auf die Schwerbehinderung berufen.
Allein die Tatsache, an MS erkrankt zu sein, genügt noch nicht für einen speziellen Kündigungsschutz. Wenn aufgrund der Krankheit allerdings ein Behinderungsgrad von 50 oder mehr vorliegt, kann der Betroffene einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Schwerbehinderte sind besonders vor Kündigung des Arbeitsverhältnisses geschützt.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, kurz LTA genannt, heißen auch berufliche Rehabilitation. Sie stehen jedem Berufstätigen zu, der bedingt durch körperliche oder psychische Einschränkungen arbeitsunfähig ist. Der Anspruch darauf besteht auch, wenn die Arbeitsfähigkeit langfristig gemindert zu sein droht. Durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben soll entweder ein Arbeitsplatz erhalten oder neue Berufschancen ermöglicht werden.
Hilfsmittel am Arbeitsplatz fallen in den Bereich der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Für die Kostenübernahme sind verschiedene Träger verantwortlich. So finanzieren die gesetzliche Rentenversicherung, die Arbeitsagentur und das Integrationsamt ausschließlich beruflich genutzte Hilfsmittel wie orthopädische Arbeitssicherheitsschuhe. Die Kosten für Hilfsmittel, die sowohl im Alltag als auch im Berufsleben genutzt werden, übernimmt die Krankenkasse.
Liegt eine ärztlich bestätigte Arbeitsunfähigkeit vor, zahlt der Arbeitgeber den Lohn in voller Höhe für sechs Wochen weiter. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger an, ist die Krankenkasse verantwortlich. Sie zahlt Krankengeld – eine Sozialleistung, die den Verdienstausfall auffangen soll.
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