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Versicherungsleistungen

Länger arbeitsunfähig: Alles zum Krankengeld bei MS

480000 Minuten

Veröffentlicht am 09.08.2017 

Du bist schon seit einiger Zeit aufgrund ein und derselben Erkrankung arbeitsunfähig? Bei MS reichen sechs Wochen Krankschreibung manchmal nicht aus, um sich ausreichend erholen zu können. In diesem Fall läuft die Lohnfortzahlung aus – ab jetzt übernimmt Deine Krankenkasse: Sie zahlt Dir fortan für eine gewisse Zeit Krankengeld. Wie viel und wie lange, ist dabei gesetzlich genau geregelt.

Die richtigen Voraussetzungen: So erhältst Du Krankengeld

Die richtigen Voraussetzungen: So erhältst Du Krankengeld

Bei einer chronischen Erkrankung wie MS kommt es häufig vor, dass Du längere Zeit aus ein und demselben Grund arbeitsunfähig bist. Dies ist nichts Ungewöhnliches und Du hast Anspruch auf unterstützende Sozialleistungen. Während Dein Arbeitgeber bei einer Arbeitsunfähigkeit Deinen Lohn zunächst für sechs Wochen weiter zahlt (LINK g_9_Trotz Arbeitsunfähigkeit bei MS gut abgesichert: Alles zur Entgeltfortzahlung), übernimmt im Anschluss die Krankenkasse, um Deinen Verdienstausfall abzufangen: Sie zahlt Dir für maximal 78 Wochen das sogenannte Krankengeld.

Die Grundvoraussetzung: Du hast eine sechswöchige Arbeitsunfähigkeit lückenlos bei Deiner Krankenkasse nachgewiesen. Dazu musst Du ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit die Bescheinigung Deines Arztes an die Krankenkasse geschickt haben – am besten per Einschreiben mit Rückschein. Dann beginnt Dein Krankengeldanspruch direkt nach Ablauf der Lohnfortzahlungen. Die vollen 78 Wochen Krankengeld bei MS erhältst Du allerdings nur jeweils innerhalb von drei Jahren. Erst, wenn Du nach Ablauf der Dreijahresfrist (sogenannte „ Blockfrist“) wieder ein halbes Jahr im Beruf warst, bevor Du wegen derselben Krankheit wieder arbeitsunfähig wirst, hast Du erneut Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld. Wenn Du wegen einer anderen Krankheit erkrankst, läuft hier eine eigenständige Blockfrist von drei Jahren. Es können also mehrere Blockfristen nebeneinander laufen.

Bei einer chronischen Erkrankung wie MS kommt es häufig vor, dass Du längere Zeit aus ein und demselben Grund arbeitsunfähig bist. Dies ist nichts Ungewöhnliches und Du hast Anspruch auf unterstützende Sozialleistungen. Während Dein Arbeitgeber bei einer Arbeitsunfähigkeit Deinen Lohn zunächst für sechs Wochen weiter zahlt (LINK g_9_Trotz Arbeitsunfähigkeit bei MS gut abgesichert: Alles zur Entgeltfortzahlung), übernimmt im Anschluss die Krankenkasse, um Deinen Verdienstausfall abzufangen: Sie zahlt Dir für maximal 78 Wochen das sogenannte Krankengeld.

Die Grundvoraussetzung: Du hast eine sechswöchige Arbeitsunfähigkeit lückenlos bei Deiner Krankenkasse nachgewiesen. Dazu musst Du ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit die Bescheinigung Deines Arztes an die Krankenkasse geschickt haben – am besten per Einschreiben mit Rückschein. Dann beginnt Dein Krankengeldanspruch direkt nach Ablauf der Lohnfortzahlungen. Die vollen 78 Wochen Krankengeld bei MS erhältst Du allerdings nur jeweils innerhalb von drei Jahren. Erst, wenn Du nach Ablauf der Dreijahresfrist (sogenannte „ Blockfrist“) wieder ein halbes Jahr im Beruf warst, bevor Du wegen derselben Krankheit wieder arbeitsunfähig wirst, hast Du erneut Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld. Wenn Du wegen einer anderen Krankheit erkrankst, läuft hier eine eigenständige Blockfrist von drei Jahren. Es können also mehrere Blockfristen nebeneinander laufen.

Deine Krankenkasse und Du – Zusammenarbeit gewünscht!

Deine Krankenkasse und Du – Zusammenarbeit gewünscht!

Deine Krankenkasse wird unter Umständen nach einigen Monaten eine Alternative zum Krankengeld bei MS vorschlagen: Sie fordert Dich auf, entweder durch eine Reha-Maßnahme Deine Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen oder, falls dies nicht möglich ist, einen Rentenantrag zu stellen, um so Deine „Aussteuerung” vorzubereiten. Ob ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente für Dich Sinn macht und schon mehrere Monate vor Ablauf der Krankengeldzahlungen hinzunehmen ist, solltest Du ausführlich mit Deinem Arzt erörtern und Dich auch vielleicht rechtlich beraten lassen. Denn eine Erwerbsminderungsrente ist viel geringer als Krankengeld! Und für die Gewährung der Erwerbsminderungsrente wird rückwirkend das Antragsdatum berücksichtigt.
Auch, wenn Du Arbeitslosengeld I beziehst, hast Du Anspruch auf Krankengeld bei MS. Es gibt jedoch Personen, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Dazu zählst Du als:
- Student - Praktikant - Selbstständiger, der - keine Zusatzversicherung abgeschlossen hat oder - keine sogenannte Wahlerklärung bei der Krankenkasse abgegeben hat, dass er Krankengeld erhalten möchte - Familienversicherter - Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld - Bezieher von Erwerbsminderungsrente - Altersrentner
Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob Du alle Voraussetzungen zum Bezug von Krankengeld bei MS erfüllst, hilft Dir Deine Krankenkasse oder die unabhängige Patientenberatung weiter.
Deine Krankenkasse wird unter Umständen nach einigen Monaten eine Alternative zum Krankengeld bei MS vorschlagen: Sie fordert Dich auf, entweder durch eine Reha-Maßnahme Deine Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen oder, falls dies nicht möglich ist, einen Rentenantrag zu stellen, um so Deine „Aussteuerung” vorzubereiten. Ob ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente für Dich Sinn macht und schon mehrere Monate vor Ablauf der Krankengeldzahlungen hinzunehmen ist, solltest Du ausführlich mit Deinem Arzt erörtern und Dich auch vielleicht rechtlich beraten lassen. Denn eine Erwerbsminderungsrente ist viel geringer als Krankengeld! Und für die Gewährung der Erwerbsminderungsrente wird rückwirkend das Antragsdatum berücksichtigt.
Auch, wenn Du Arbeitslosengeld I beziehst, hast Du Anspruch auf Krankengeld bei MS. Es gibt jedoch Personen, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Dazu zählst Du als:
- Student - Praktikant - Selbstständiger, der - keine Zusatzversicherung abgeschlossen hat oder - keine sogenannte Wahlerklärung bei der Krankenkasse abgegeben hat, dass er Krankengeld erhalten möchte - Familienversicherter - Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld - Bezieher von Erwerbsminderungsrente - Altersrentner
Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob Du alle Voraussetzungen zum Bezug von Krankengeld bei MS erfüllst, hilft Dir Deine Krankenkasse oder die unabhängige Patientenberatung weiter.

So viel Krankengeld steht Dir zu

So viel Krankengeld steht Dir zu

Die Höhe des Krankengeldes ist abhängig von Deinem Bruttogehalt. Grundsätzlich erhältst Du 70 Prozent Deines Bruttoentgelts als Krankengeld, wobei gilt:
- Der Betrag entspricht höchstens 90 Prozent Deines Nettolohns. - Pro Tag beträgt das Krankengeld höchstens 101,50 Euro. - Evtl. erhältst Du nach den Tarifverträgen einen Zuschuss zum Krankengeld von Deinem Arbeitgeber. - Vom Krankengeld abgezogen werden die von Dir zu leistenden Sozialversicherungsbeiträge.
Das Krankengeld ist steuerfrei, wird allerdings zur Berechnung Deines Steuersatzes herangezogen. Deshalb musst Du es bei Deiner Steuererklärung mit angeben. Ein Beispiel zur Berechnung Deines Krankengeldes findest Du auf dieser [hier](\"http:/www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Krankengeld---Hoehe-1325.html\" "\"Beispiel").
Die Höhe des Krankengeldes ist abhängig von Deinem Bruttogehalt. Grundsätzlich erhältst Du 70 Prozent Deines Bruttoentgelts als Krankengeld, wobei gilt:
- Der Betrag entspricht höchstens 90 Prozent Deines Nettolohns. - Pro Tag beträgt das Krankengeld höchstens 101,50 Euro. - Evtl. erhältst Du nach den Tarifverträgen einen Zuschuss zum Krankengeld von Deinem Arbeitgeber. - Vom Krankengeld abgezogen werden die von Dir zu leistenden Sozialversicherungsbeiträge.
Das Krankengeld ist steuerfrei, wird allerdings zur Berechnung Deines Steuersatzes herangezogen. Deshalb musst Du es bei Deiner Steuererklärung mit angeben. Ein Beispiel zur Berechnung Deines Krankengeldes findest Du auf dieser [hier](\"http:/www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Krankengeld---Hoehe-1325.html\" "\"Beispiel").

Was kommt nach dem Krankengeld bei MS?

Was kommt nach dem Krankengeld bei MS?

Wenn Du länger als 78 Wochen arbeitsunfähig bist, endet Dein Anspruch auf Krankengeld. Dann endet auch Deine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Es sei denn, Du versicherst Dich freiwillig oder über eine Familienversicherung. Doch wie geht es finanziell weiter? Am besten beantragst Du vor Auslaufen des Krankengelds eine Erwerbsminderungsrente. Sie ist eine Leistung der Rentenversicherung und kommt infrage, wenn Du aufgrund Deiner MS nur noch sehr eingeschränkt berufstätig sein kannst. Der Antrag wird genau geprüft, eventuell möchte auch die Rentenversicherung, dass Du zuvor durch eine Reha versuchst, wieder arbeitsfähig zu werden. Um die Zeit bis zur Bewilligung zu überbrücken, solltest Du bei Deiner Arbeitsagentur Arbeitslosengeld beantragen, das sogenannte „Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld“.
Ausführliche Informationen zum Krankengeld findest Du [hier](\"http:/www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Krankengeld-233.html\" "\"Informationen"). Scheue Dich jedoch nicht, Deine Krankenkasse direkt anzusprechen. Neutrale Informationen kann auch Dein Arzt liefern, oder die gemeinnützige Organisation „[Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)](\"https:/www.patientenberatung.de/de/recht/patientenrechte-als-versicherter/krankengeld\" "\"Unabhängige")“.
Wenn Du länger als 78 Wochen arbeitsunfähig bist, endet Dein Anspruch auf Krankengeld. Dann endet auch Deine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Es sei denn, Du versicherst Dich freiwillig oder über eine Familienversicherung. Doch wie geht es finanziell weiter? Am besten beantragst Du vor Auslaufen des Krankengelds eine Erwerbsminderungsrente. Sie ist eine Leistung der Rentenversicherung und kommt infrage, wenn Du aufgrund Deiner MS nur noch sehr eingeschränkt berufstätig sein kannst. Der Antrag wird genau geprüft, eventuell möchte auch die Rentenversicherung, dass Du zuvor durch eine Reha versuchst, wieder arbeitsfähig zu werden. Um die Zeit bis zur Bewilligung zu überbrücken, solltest Du bei Deiner Arbeitsagentur Arbeitslosengeld beantragen, das sogenannte „Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld“.
Ausführliche Informationen zum Krankengeld findest Du [hier](\"http:/www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Krankengeld-233.html\" "\"Informationen"). Scheue Dich jedoch nicht, Deine Krankenkasse direkt anzusprechen. Neutrale Informationen kann auch Dein Arzt liefern, oder die gemeinnützige Organisation „[Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)](\"https:/www.patientenberatung.de/de/recht/patientenrechte-als-versicherter/krankengeld\" "\"Unabhängige")“.

Kurz & Knapp

Krankengeld wird Dir unter bestimmten Voraussetzungen von Deiner Krankenkasse gezahlt, sobald Du länger als sechs Wochen arbeitsunfähig bist.

Kurz & Knapp

Krankengeld wird Dir unter bestimmten Voraussetzungen von Deiner Krankenkasse gezahlt, sobald Du länger als sechs Wochen arbeitsunfähig bist.

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