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Veröffentlicht am 15.09.2017 von trotz ms Redaktion
Hier findest Du Antworten auf die häufigsten Fragen zu Arbeitsunfähigkeit und Rente bei Multipler Sklerose.
Die Erwerbsminderungsrente gehört zu den Leistungen der Deutschen Rentenversicherung. Sie soll den Verdienstausfall ausgleichen, wenn Betroffene aufgrund der MS ihren Beruf nicht mehr oder nicht mehr in vollem Umfang ausüben können: Wer weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann, bezieht die volle Erwerbsminderungsrente. Wer zwischen drei und sechs Stunden pro Tag erwerbsfähig ist, hat Anspruch auf Teilerwerbsminderungsrente.
Basis für die Berechnung der Erwerbsminderungsrente sind die gezahlten Beiträge – beispielsweise Gehalt, Arbeitslosengeld oder empfangene Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Auch die bis zum 60. Lebensjahr zu zahlenden Beiträge werden angerechnet. Dennoch sollte man bedenken, dass die Rente um 11 Prozent gekürzt wird, wenn man sie vor dem 63. Lebensjahr bezieht.
Die Altersrente bei Schwerbehinderung ermöglicht es, schwerbehinderten MS-Patienten vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Schwerbehindert bedeutet, dass der Grad der Behinderung mindestens 50 entspricht. Schwerbehinderte können schon zwei Jahre vor dem eigentlichen Renteneintrittsalter Rente beziehen. Die Altersgrenze liegt zwischen 65 und 67 Jahren.
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende, auch Hartz IV genannt, soll den Lebensunterhalt sichern. Sie kann in verschiedenen Fällen beantragt werden: Der Antragsteller ist erwerbsfähig und verfügt weder über ein Einkommen noch über andere Mittel, um davon seine täglichen Ausgaben zu finanzieren. Auch Erwerbstätige können Hartz IV erhalten – vorausgesetzt, ihr Einkommen ist zu gering, um die Kosten für den Lebensunterhalt zu decken.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Leistung der Sozialhilfe. Sie tritt an die Stelle der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Anspruch darauf hat, wer aus Alters- oder Krankheitsgründen (= voll erwerbsunfähig) nicht mehr arbeiten kann. Voll erwerbsunfähig heißt, dass man langfristig nicht im Stande ist, weniger als drei Stunden täglich zu arbeiten.
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